Wenn Vermögen vererbt wird: Erbrechtsanwalt Dr. Stephan Duschel im Portrait

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Vorstellung der Person

Dr. Stephan Duschel ist Seniorpartner einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in 1220 Wien. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt im Erbrecht. Mandant:innen wenden sich an ihn insbesondere bei Themen wie Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüchen, Testamentserrichtung sowie der rechtlichen Gestaltung von Vermögensnachfolgen. Als Spezialist für Erbrecht in Wien (Österreich) berät Dr. Stephan Duschel Privatpersonen, Familien und Vermögensinhaber in sensiblen Fragen rund um Nachlassplanung, Vermögensübertragung und rechtliche Absicherung für kommende Generationen. In seiner Kanzlei zeigt sich häufig, dass erbrechtliche Fragestellungen nicht nur juristische, sondern auch emotionale und familiäre Dimensionen haben.

Dr. Stephan Duschel ist Gründungspartner der seit 1991 bestehenden  Rechtsanwaltssozietät und hat im Laufe der Jahre hunderte Fälle im Bereich Erbrecht betreut. Seine Tätigkeit umfasst sowohl die vorsorgende Gestaltung – etwa durch Testamente, Erbverträge oder Schenkungen zu Lebzeiten – als auch die Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen zwischen Erben. Seine Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht in Wien begleitet Mandant:innen bei komplexen Vermögensstrukturen ebenso wie bei klassischen familienrechtlich geprägten Nachlassfragen und positioniert sich klar als Ansprechpartner für rechtlich fundierte und strategisch durchdachte Lösungen im Erbrecht.

 

Ausbildung & Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien
  • Studium der Politikwissenschaft

 

Erfahrung, Spezialisierung & Schwerpunkte

  • Betreuung von hunderten erbrechtlichen Mandaten
  • Errichtung von Testamenten
  • Abwicklung einer Verlassenschaft sowie Vertretung im Verlassenschaftsverfahren
  • Erbrechtsstreitigkeiten
  • Pflichtteilsansprüche
  • Pflichtteilserhöhung wegen Schenkung
  • Internationales Erbrecht

 

Mitgliedschaften, Ausbildungen

  • Juristenverband, Juristenverein
  • PEOPIL

 

Warum sie sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat

Das Erbrecht zählt zu den sensibelsten Bereichen des Zivilrechts, da es stets mit persönlichen Schicksalen, familiären Beziehungen und oft erheblichen Vermögenswerten verbunden ist. Dr. Stephan Duschel hat sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert, da hier juristische Präzision und menschliches Verständnis gleichermaßen gefragt sind. In seiner täglichen Praxis zeigt sich, dass klare und rechtzeitig getroffene Regelungen wesentlich dazu beitragen können, Konflikte innerhalb von Familien zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren.

Sein Fokus liegt darauf, Mandant:innen nicht nur rechtlich korrekt zu beraten, sondern auch nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die den individuellen familiären und wirtschaftlichen Gegebenheiten gerecht werden. Gerade im Erbrecht trägt der Rechtsanwalt eine besondere Verantwortung, da seine Beratung oft langfristige Auswirkungen auf mehrere Generationen hat.

 

Praxisbeispiele, Tipps & Learnings aus der Praxis

 

Pflichtteilsanspruch bei Immobilienvermögen

In einem Fall bestand der Nachlass überwiegend aus einer Immobilie, während liquide Mittel fehlten. Mehrere Pflichtteilsberechtigte machten ihre Ansprüche geltend.
Ich habe zunächst den Verkehrswert der Immobilie klären lassen und darauf basierend die Pflichtteilsansprüche berechnet. Gemeinsam mit den Beteiligten konnte eine Lösung gefunden werden, bei der ein Verkauf vermieden wurde.

Learning: „Gerade bei Immobilien ist eine frühzeitige Planung entscheidend, um finanzielle Engpässe und Zwangsverkäufe zu vermeiden.“

 

Erbstreit unter Geschwistern

In einem weiteren Fall kam es nach dem Tod eines Elternteils zu erheblichen Konflikten zwischen Geschwistern über die Aufteilung des Nachlasses. Ich habe zunächst eine rechtliche Einordnung der Erbquoten vorgenommen und anschließend eine außergerichtliche Einigung moderiert. Dadurch konnte ein langwieriges Gerichtsverfahren vermieden werden.

Tipp: „Eine klare testamentarische Regelung zu Lebzeiten ist der beste Schutz vor späteren familiären Konflikten.“

 

Arbeitsweise – Ablauf für neue Mandant:innen

Zu Beginn erfolgt ein Erstgespräch, in dem die persönliche und wirtschaftliche Situation der Mandant:innen sowie deren Zielsetzung im Vordergrund stehen. Dabei wird geklärt, ob es um Vorsorge, Streitvermeidung oder die Lösung eines bestehenden Konflikts geht.

Im nächsten Schritt erfolgt die Dokumentenprüfung. Relevante Unterlagen wie Testamente, Verträge oder Informationen zur Vermögensstruktur werden analysiert, um eine fundierte rechtliche Basis zu schaffen.

Darauf aufbauend erstellt Dr. Stephan Duschel eine rechtliche Einschätzung und zeigt die bestehenden Handlungsmöglichkeiten nach österreichischem Recht auf.

Anschließend wird gemeinsam eine individuelle Strategie entwickelt – sei es eine außergerichtliche Einigung oder eine gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

Abschließend begleitet er die Umsetzung und sorgt für eine rechtssichere und nachhaltige Lösung, um zukünftige Konflikte möglichst zu vermeiden.

 

Die Privatperson – Ausgleich und Werte

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit legt Dr. Stephan Duschel großen Wert auf einen ausgewogenen Ausgleich zwischen Beruf und Privatleben. Ein strukturierter Arbeitsstil, Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit prägen nicht nur seine juristische Arbeit, sondern auch seine persönlichen Werte.

Ausgleich zum beruflichen Alltag findet er in sportlichen Aktivitäten, in der Kultur oder im privaten Umfeld. Dieser bewusste Ausgleich unterstützt ihn dabei, auch in komplexen und emotional anspruchsvollen Mandaten einen klaren Blick zu bewahren und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.

Experten-Zitat:

„Im Erbrecht zeigt sich immer wieder, dass frühzeitige und klare Regelungen entscheidend sind, um Konflikte zu vermeiden und Vermögen langfristig sinnvoll zu sichern.“

FAQ – Häufige Fragen

Muss ein Testament in Österreich notariell errichtet werden?

Nein, ein Testament kann auch eigenhändig verfasst werden. Es muss jedoch bestimmte Formvorschriften erfüllen, insbesondere vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein.

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich gesicherter Mindestanspruch naher Angehöriger (z. B. Kinder oder Ehepartner) am Nachlass, selbst wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden.

Pflichtteilsansprüche verjähren nach der von Dr. Stephan Duschel erwirkten Rechtsprechung innerhalb von vier Jahren ab dem Tod des Erblassers.

In diesem Fall tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das Vermögen wird nach einem festgelegten System unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt.

Der Wert wird  durch Sachverständigengutachten ermittelt, insbesondere bei Immobilien oder Unternehmensanteilen.

Zunächst sollte versucht werden, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ist dies nicht möglich, kann eine  Klärung im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens oder durch gerichtliche Klage erfolgen.

Ja, ein Erbe kann innerhalb bestimmter Fristen ausgeschlagen werden, insbesondere wenn der Nachlass überschuldet ist. 

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Legaltalent.at Redaktion

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