Wenn aus der Traumreise ein Rechtsfall wird: Mag. Birgit Schnöll, Anwältin für Reiserecht im Portrait

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Vorstellung der Person

Mag. Birgit Schnöll ist Rechtsanwältin in 5020 Salzburg und in der Kanzlei Eberl, Hubner, Krivanec, Ramsauer & Partner Rechtsanwälte tätig. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten zählen unter anderem Reiserecht, Konsumentenschutzrecht, Schadenersatzrecht und Vertragsrecht. Mandanten wenden sich insbesondere bei Reisemängeln, Flugausfällen, Ansprüchen gegen Reiseveranstalter oder Fragen zu Verbraucherrechten an sie.

Seit 7 Jahren ist Mag. Birgit Schnöll als Rechtsanwältin tätig und hat bereits über 100 Fälle im Bereich Reiserecht begleitet. Sie berät Privatpersonen und Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, unterstützt bei außergerichtlichen Lösungen und vertritt Mandanten bei Bedarf auch vor Gericht. Durch ihre Tätigkeit im Reiserecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten verfügt sie über umfassende Erfahrung bei nationalen und grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Ausbildung & Werdegang

  • Christian-Doppler-Gymnasium in Salzburg
  • Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien
  • Schwerpunktausbildung Internationales Privatwirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Wien
  • Schwerpunktausbildung Erbrecht und Vermögensnachfolge an der Universität Wien
  • Rechtsanwaltsprüfung am Oberlandesgericht Linz
  • Rechtsanwaltsanwärterin in der Kanzlei Dr. Eberl & Partner von 2015 bis 2019

Erfahrung, Spezialisierung & Schwerpunkte

  • Bereits über 300 betreute Fälle im Bereich Reiserecht und Konsumentenschutz
  • Beratung von Reisenden bei Pauschalreisen und Individualreisen
  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen bei Flugausfällen, Flugverspätungen und Annullierungen
  • Vertretung bei Reisemängeln und Ansprüchen auf Preisminderung
  • Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen entgangener Urlaubsfreude
  • Unterstützung bei Problemen mit Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften und Buchungsplattformen
  • Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und internationalen Rechtsfragen
  • Außergerichtliche Verhandlungen mit Reiseunternehmen und Versicherungen
  • Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen im Reiserecht
  • Umfassende Tätigkeit im Konsumentenschutzrecht und Schadenersatzrecht als Ergänzung zum Reiserecht


In ihrer anwaltlichen Tätigkeit beschäftigt sich Mag. Birgit Schnöll insbesondere mit der rechtlichen Beurteilung von Reisemängeln, der Prüfung von Ersatzansprüchen sowie der strategischen Durchsetzung von Verbraucherrechten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der außergerichtlichen Konfliktlösung, um langwierige Verfahren möglichst zu vermeiden. Gleichzeitig vertritt sie die Interessen ihrer Mandant:innen konsequent vor Behörden und Gerichten, wenn eine gerichtliche Durchsetzung erforderlich wird.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Salzburg

Warum sie sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat

Das Reiserecht verbindet mehrere Rechtsbereiche miteinander und erfordert häufig eine genaue Prüfung von Verträgen, Verbraucherrechten, Schadenersatzansprüchen und internationalen Sachverhalten. Gerade deshalb hat sich Mag. Birgit Schnöll intensiv mit diesem Fachgebiet auseinandergesetzt.

Besonders relevant ist für sie dabei, dass viele Reisende nach einer misslungenen Reise nicht wissen, welche Ansprüche ihnen tatsächlich zustehen. Flugausfälle, erhebliche Reisemängel oder kurzfristige Änderungen von Reiseleistungen führen oftmals zu erheblichen finanziellen und persönlichen Belastungen. In solchen Situationen unterstützt sie Mandant:innen dabei, ihre Rechte rechtlich fundiert durchzusetzen und bestehende Ansprüche nachvollziehbar zu prüfen.

Da Reisen auch privat zu ihren Interessen zählt, verfügt sie über einen besonderen Bezug zu den praktischen Herausforderungen, mit denen Reisende konfrontiert sein können. Die Verbindung aus Konsumentenschutz, Vertragsrecht und Schadenersatzrecht macht das Reiserecht für sie zu einem vielseitigen und praxisnahen Tätigkeitsbereich.

Praxisbeispiele, Tipps & Learnings aus der Praxis

Flugannullierung kurz vor Urlaubsbeginn

Ein Mandant wurde wenige Stunden vor Reiseantritt darüber informiert, dass sein Flug ersatzlos gestrichen wurde. Zusätzlich entstanden Kosten für eine alternative Anreise und bereits gebuchte Leistungen am Urlaubsort.

Juristisch war zu prüfen, ob neben einer Ticketerstattung auch Ausgleichsansprüche nach den einschlägigen Fluggastrechten sowie Schadenersatzforderungen bestehen.

Mein Tipp: Viele Reisende akzeptieren vorschnell Gutscheine oder Teilrückerstattungen. Es lohnt sich häufig, die gesamte Anspruchslage prüfen zu lassen, da neben dem Flugpreis weitere Ansprüche bestehen können.

Reisemängel im gebuchten Hotel

Eine Familie buchte eine Pauschalreise, bei der das Hotel deutlich von der Beschreibung abwich. Mehrere zugesicherte Leistungen standen vor Ort nicht zur Verfügung.

In diesem Fall war entscheidend, die Mängel ausreichend zu dokumentieren und rechtzeitig gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

Mein Learning aus der Praxis: Fotos, Videos und schriftliche Beschwerden direkt vor Ort können später entscheidend sein. Eine sorgfältige Dokumentation erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen erheblich.

Arbeitsweise – Ablauf für neue Mandant:innen

Erstgespräch & Zieldefinition – Klärung der persönlichen Situation

Zu Beginn analysiert Mag. Birgit Schnöll die konkrete Ausgangssituation und verschafft sich einen Überblick über die rechtlichen und tatsächlichen Umstände des Falles. Dabei werden die Erwartungen und Ziele der Mandant:innen gemeinsam definiert.

Dokumentenprüfung – Analyse von Verträgen und Unterlagen

Im nächsten Schritt erfolgt die Prüfung relevanter Reiseunterlagen, Buchungsbestätigungen, Korrespondenz, Schadensnachweise und sonstiger Dokumente. Dadurch können mögliche Ansprüche rechtlich eingeordnet werden.

Rechtliche Einschätzung – Darstellung der Optionen nach geltendem Recht

Anschließend erhalten Mandant:innen eine nachvollziehbare Einschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten sowie der Erfolgsaussichten möglicher Schritte.

Strategieentwicklung – außergerichtliche oder gerichtliche Lösung

Abhängig vom Einzelfall entwickelt sie eine individuelle Vorgehensweise. Dabei wird geprüft, ob eine außergerichtliche Einigung sinnvoll erscheint oder eine gerichtliche Durchsetzung erforderlich ist.

Umsetzung & Absicherung – nachhaltige Regelung zur Konfliktvermeidung

Nach Festlegung der Strategie übernimmt sie die weitere Vertretung und begleitet ihre Mandant:innen bis zur Durchsetzung oder Absicherung ihrer Ansprüche.

Die Privatperson – Ausgleich und Werte

Vertrauen, Ehrlichkeit und ein respektvoller Umgang bilden die Grundlage der anwaltlichen Tätigkeit von Mag. Birgit Schnöll und prägen zugleich ihre persönliche Haltung. Sie legt großen Wert auf eine Begegnung auf Augenhöhe sowie auf eine transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihren Mandanten.

Als Ausgleich zum juristischen Berufsalltag spielt das Reisen auch privat eine wichtige Rolle. Dadurch erhält sie Einblicke in unterschiedliche Kulturen und Lebensrealitäten, was ihr zusätzliches Verständnis für die Anliegen vieler Reisender vermittelt. Darüber hinaus können persönliche Interessen, Hobbys und weitere Aktivitäten individuell ergänzt werden.

Experten-Zitat:

„Eine misslungene Reise ist für Betroffene besonders belastend, weil es sich häufig um den einzigen Jahresurlaub handelt, auf den Familien lange hingearbeitet, gespart und sich über einen langen Zeitraum gefreut haben. Umso größer ist die Enttäuschung, wenn die Reise erhebliche Mängel aufweist und die berechtigten Erwartungen an Erholung und Urlaubserlebnis nicht erfüllt werden. Gerade im Reiserecht verzichten jedoch viele Betroffene auf berechtigte Ansprüche, weil sie ihre Rechte nicht kennen. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann oft entscheidend sein, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und bestehende Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. “

FAQ – Häufige Fragen

Was kann ich tun, wenn mein Flug annulliert wurde?

Je nach Ursache der Annullierung können Ansprüche auf Rückerstattung, Ersatzbeförderung oder Ausgleichszahlungen bestehen. Die konkrete Rechtslage hängt vom Einzelfall und den Umständen der Flugstreichung ab. Wichtig ist, alle relevanten Unterlagen und Informationen – etwa Mitteilungen der Fluggesellschaft, Buchungsunterlagen oder entstandene Zusatzkosten – sorgfältig zu dokumentieren. Dies kann entscheidend sein, um mögliche Ansprüche später erfolgreich geltend zu machen. 

Ja. Liegt ein erheblicher Reisemangel vor, können unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Preisminderung oder Schadenersatz bestehen.

Dabei handelt es sich um einen besonderen Schadenersatzanspruch im Reiserecht. Wenn eine Reise erheblich beeinträchtigt wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Entschädigung verlangt werden. Die „entgangene Urlaubsfreude“ soll dabei den immateriellen Schaden ausgleichen – also die Beeinträchtigung der Erholung, der Entspannung und des Urlaubserlebnisses selbst, die sich nicht in einem konkreten finanziellen Schaden messen lässt.

Ja. Reisemängel sollten möglichst unverzüglich vor Ort dokumentiert und gemeldet werden. Dadurch erhält der Reiseveranstalter die Möglichkeit, den Mangel zu beheben.

Ja. Bei erheblichen Verspätungen können je nach Sachverhalt Ansprüche auf Betreuungsleistungen, Kostenerstattungen oder Ausgleichszahlungen bestehen.

Wichtig sind insbesondere Buchungsunterlagen, Rechnungen, Tickets, E-Mails, Fotos von Mängeln und sämtliche Nachweise über entstandene Kosten.

Ja. Auch bei individuell gebuchten Reisen können Ansprüche gegen Fluggesellschaften, Hotels oder andere Vertragspartner bestehen. Die rechtliche Prüfung hängt von der jeweiligen Vertragskonstellation ab.

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Legaltalent.at Redaktion

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