1010 Wien

Strafrecht im Fokus: Mag. Daniel Strauss über strategische Verteidigung

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Mag. Daniel Strauss
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Vorstellung der Person

Mag. Daniel Strauss ist Rechtsanwalt für Strafrecht in 1010 Wien. Zu seinen Mandant:innen zählen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Aufgrund seiner Spezialisierung berät und vertritt er Mandant:innen in sämtlichen Bereichen des Strafrechts. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören unter anderem die Verteidigung vor Gerichten und Behörden, das strafprozessuale Rechtsmittelverfahren, Suchtmittelrecht, Sexualstrafrecht, Opfervertretung, Verwaltungsstrafrecht sowie der Maßnahmenvollzug.

Mag. Daniel Strauss begleitet Mandant:innen persönlich und individuell durch das gesamte Strafverfahren. Seine Tätigkeit umfasst sowohl die frühzeitige rechtliche Beratung und strategische Vorbereitung als auch die Vertretung im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. In seiner Kanzlei in 1010 Wien steht dabei insbesondere die Wahrung der Rechte und Interessen der Mandant:innen im Mittelpunkt.

Mag. Daniel Strauss ist seit 2022 als Rechtsanwalt tätig und hat bereits hunderte Fälle im Bereich Strafrecht begleitet. Seine berufliche Erfahrung umfasst neben der anwaltlichen Ausbildung bei Wolf Theiss sowie Kollmann & Wolm Rechtsanwälte auch Tätigkeiten in leitenden Funktionen im Unternehmensbereich, unter anderem als Leiter der Rechtsabteilung und Compliance Officer der ÖBAG sowie als Beteiligungsmanager bei einem großen österreichischen Energieversorger.

Ausbildung & Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften in Wien in zwei Jahren Studiendauer abgeschlossen
  • Universitäten in den USA (College of William & Mary) und Russland (Lomonossow Universität Moskau)
  • Ausbildung zum Rechtsanwalt unter anderem bei Wolf Theiss sowie Kollmann & Wolm Rechtsanwälte
  • Leiter der Rechtsabteilung und Compliance Officer der ÖBAG
  • Beteiligungsmanager beim größten Energieversorger Österreichs

Erfahrung, Spezialisierung & Schwerpunkte

  • Hunderte betreute Fälle im Bereich Strafrecht
  • Verteidigung von Privatpersonen und Unternehmen
  • Vertretung vor in- und ausländischen Gerichten und Behörden
  • Strafprozessuale Rechtsmittelverfahren
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Suchtmittelrecht
  • Opfervertretung
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Strafvollzugsrecht und Maßnahmenvollzug
  • Sexualstrafrecht
  • Strafrechtliche Nebengesetze
  • Persönliche Beratung und individuelle Begleitung während des gesamten Strafverfahrens
  • Strategische Vorbereitung und rechtliche Einschätzung bereits im Ermittlungsverfahren
  • Vertretung und Wahrnehmung der Interessen von Mandant im gerichtlichen Strafverfahren

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Wien
  • Vereinigung Österreichischer Strafverteidiger

Warum er/sie sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat

Das Strafrecht gehört zu jenen Rechtsgebieten, in denen rechtliche Entscheidungen erhebliche Auswirkungen auf die persönliche Freiheit, die berufliche Existenz und die wirtschaftliche Situation der Betroffenen haben können. Für Mandant:innen ist es daher entscheidend, die eigenen Rechte frühzeitig zu kennen und die nächsten Schritte auf Grundlage einer fundierten rechtlichen Einschätzung zu setzen.

Die Spezialisierung von Mag. Daniel Strauss auf Strafrecht ermöglicht eine gezielte Auseinandersetzung mit strafrechtlichen Vorwürfen und den damit verbundenen verfahrensrechtlichen Fragen. Gerade in komplexen Strafverfahren spielen eine frühzeitige Analyse der Sach- und Beweislage, eine klare Verteidigungsstrategie und die konsequente Wahrnehmung der Verfahrensrechte eine wesentliche Rolle.

Praxisbeispiele, Tipps & Learnings aus der Praxis

Beispiel 1: Ladung als Beschuldigter zur Einvernahme bei der Polizei

Fallbeschreibung: Eine Person erhält eine Ladung als Beschuldigter und soll sich zu einem strafrechtlichen Vorwurf äußern.

Juristische Einordnung: Beschuldigte haben im österreichischen Strafverfahren ein Aussageverweigerungsrecht und das Recht, sich zunächst mit einer Verteidigerin oder einem Verteidiger zu beraten.

Tipp: „Ich würde empfehlen, vor einer Einvernahme zunächst die rechtliche Situation und die vorhandenen Informationen prüfen zu lassen und erst danach über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. In der Regel empfiehlt es sich, anstelle einer mündlichen Aussage als Beschuldigter eine schriftliche Stellungnahme abzugeben“

Beispiel 2: Festnahme

Fallbeschreibung: Eine Person wird wegen des Verdachts einer Straftat festgenommen.

Juristische Einordnung: Auch festgenommene Beschuldigte haben das Recht zu schweigen und einen Rechtsanwalt beizuziehen.

Tipp: „Gerade in einer solchen Situation sollte möglichst früh anwaltliche Unterstützung in Anspruch genommen werden, damit die eigenen Rechte gewahrt und die nächsten Verfahrensschritte richtig eingeordnet werden können.“

Arbeitsweise – Ablauf für neue Mandant:innen

Erstgespräch & Zieldefinition: Mag. Daniel Strauss klärt die persönliche Situation, den strafrechtlichen Vorwurf und die Ziele der Mandant:innen.

Dokumentenprüfung: Relevante Unterlagen, Akten und bisherige Verfahrensschritte werden geprüft.

Rechtliche Einschätzung: Die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken werden auf Grundlage des geltenden Straf- und Strafprozessrechts eingeordnet.

Strategieentwicklung: Anschließend wird die weitere Vorgehensweise für das Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren entwickelt.

Umsetzung & Absicherung: Mag. Daniel Strauss begleitet Mandant bei den weiteren Verfahrensschritten und der Wahrnehmung ihrer Rechte.

Die Privatperson – Ausgleich und Werte

Im beruflichen Kontext wird insbesondere die persönliche, individuelle und transparente Betreuung von Mandant:innen hervorgehoben.

Experten-Zitat:

“Im Strafrecht können frühe Entscheidungen den weiteren Verlauf eines Verfahrens wesentlich beeinflussen. Deshalb ist es wichtig, die rechtliche Situation frühzeitig zu analysieren und die Verteidigungsstrategie konsequent an den konkreten Umständen des Einzelfalls auszurichten.”

FAQ – Häufige Fragen

Wann sollte man einen Strafverteidiger einschalten?
Grundsätzlich kann anwaltliche Beratung bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens sinnvoll sein. Beschuldigte haben bestimmte Informations-, Verteidigungs- und Verfahrensrechte. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung kann dabei helfen, die nächsten Schritte und den Umgang mit einer Einvernahme oder anderen Ermittlungsmaßnahmen zu klären.
Muss ich als Beschuldigter bei einer Einvernahme aussagen?
Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht zu schweigen und dürfen nicht gezwungen werden, sich selbst zu belasten. Vor einer Aussage kann es sinnvoll sein, zunächst anwaltlichen Rat einzuholen.
Was kann ich tun, wenn ich festgenommen wurde?
Festgenommene haben unter anderem das Recht, einen Rechtsanwalt zu verständigen und die Aussage insgesamt oder zu einzelnen Fragen zu verweigern. Bei einer Festnahme sollte möglichst früh anwaltliche Unterstützung in Anspruch genommen werden.
Was passiert nach Abschluss der Ermittlungen?
Die Staatsanwaltschaft kann ein Strafverfahren unter bestimmten Voraussetzungen einstellen oder – je nach Voraussetzungen – eine Diversion anbieten. Reichen die Voraussetzungen für eine Einstellung nicht aus und wird Anklage erhoben, beginnt das gerichtliche Hauptverfahren. Wird das Ermittlungsverfahren eingestellt oder bei Freispruch besteht ein Anspruch auf (teilweise) Kostenerstattung durch das Gericht.
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