Anwalt für Strafrecht Dr. Adolph Platzgummer über Verteidigung und Verfahrensstrategie

Rechtsanwalt Dr. Adolph Platzgummer
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Vorstellung der Person

Dr. Adolph Platzgummer ist Rechtsanwalt in 6020 Innsbruck und auf das Strafrecht in Österreich spezialisiert. Mandant:innen wenden sich an ihn insbesondere in strafrechtlich sensiblen Situationen, etwa bei Ermittlungsverfahren, Vorladungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft, Hausdurchsuchungen, Strafanzeigen oder gerichtlichen Strafverfahren. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Innsbruck begleitet er Privatpersonen sowie Unternehmer:innen in Phasen, die häufig mit erheblichem persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Druck verbunden sind.

Seit 27 Jahren ist Dr. Adolph Platzgummer als Rechtsanwalt tätig und hat bereits über 3000 strafrechtliche Mandate begleitet. Seine Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung von Beschuldigten ebenso wie die Unterstützung von Opfern strafbarer Handlungen. Als Strafverteidiger in Innsbruck vertritt er Mandant:innen sowohl außergerichtlich als auch vor Gerichten und Behörden. Die Spezialisierung auf das Strafrecht ermöglicht eine fokussierte und strategische Betreuung in sämtlichen Verfahrensstadien – von den ersten Ermittlungen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens.

 

Ausbildung & Werdegang

  • seit 1999: in Innsbruck als RA eingetragen
  • 1985: Matura im Gymnasium Adolf Pichler Platz Innsbruck
  • Jus -Studium an Uni Innsbruck (Sponsion 1992) und Doktoratsstudium an Uni Innsbruck (Promotion 1994)
  • RA Ausbildung in Wien und Innsbruck

 

Erfahrung, Spezialisierung & Schwerpunkte

  • Bereits über 3000 betreute Fälle im Bereich Strafrecht
  • Beratung und Verteidigung in Ermittlungsverfahren
  • Vertretung bei Einvernahmen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft
  • Unterstützung bei Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen
  • Verteidigung in gerichtlichen Strafverfahren
  • Beratung bei Vermögensdelikten
  • Vertretung bei Körperverletzungsdelikten
  • Unterstützung bei Betrugs- und Untreuevorwürfen
  • Beratung bei strafrechtlichen Fragestellungen im beruflichen oder unternehmerischen Umfeld
  • Vertretung von Privatpersonen, Unternehmer:innen und Führungskräften
  • Strategische Vorbereitung und Begleitung während des gesamten Strafverfahrens
  • Außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung der Interessen von Mandant:innen
  • In seiner anwaltlichen Tätigkeit beschäftigt sich Dr. Adolph Platzgummer insbesondere mit der Wahrung von Verfahrensrechten, der Analyse von Beweismitteln und der Entwicklung individueller Verteidigungsstrategien.

 

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Tirol
  • Vereinigung österreichischer StrafverteidigerInnen
  • Tiroler Juristische Geselschaft

 

Warum er sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat

Das Strafrecht zählt zu den Rechtsgebieten mit den weitreichendsten Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen. Bereits ein Ermittlungsverfahren kann ganz erhebliche persönliche, familiäre und berufliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dr. Adolph Platzgummer beschäftigt sich daher schwerpunktmäßig mit einem Rechtsgebiet, in dem eine engagierte und bestmöglich qualifizierte rechtliche Vertretung (frühzeitig) besonders notwendig ist.

In seiner täglichen Praxis zeigt sich, dass viele Menschen erstmals mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht konfrontiert werden und die rechtlichen Abläufe oft nur schwer einschätzen können. Die Spezialisierung auf das Strafrecht ermöglicht es ihm, Mandant:innen durch komplexe Verfahren zu begleiten, ihre Rechte zu schützen und für ein faires Verfahren einzutreten. Dabei stehen eine sorgfältige Analyse des Sachverhalts, eine strategische Vorgehensweise und die individuelle Betreuung jedes einzelnen Mandats im Mittelpunkt. 

Als versichter Strafverteidiger ist es Dr. Adolph Platzgummer gewöhnt, auf einer „schiefen Ebene“ quasi bergauf gegen staatliche Autoritäten anzukämpfen und dagegenzuhalten, aber auch mit viel Geschick und Feingefühl sensible Konfliktbereiche mit Augenmaß zu bewältigen. Manchmal bedarf es einer fachkundigen Expertise, ob nicht etwa im Einzelfall allenfalls der Weg einer „Diversion“ angezeigt wäre, die letztlich zu einer Einstellung des Strafverfahrens führen kann, um das Risiko einer Verurteilung samt der damit verbundenen gesellschaftlichen Stigmatisierung sicherheitshalber hintanzuhalten. Das erfordert vor allem genaue Kenntnis des Aktes und der Rechtslage samt der üblichen Gepflogenheiten am Gerichtsstandort.

Da z.B. in Schöffenverfahren, welche für schwerere Straftaten ausgelegt sind, nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs die Beweiswürdigung der I. Instanz (anders als im bezirksgerichtlichen oder im Einzelrichterverfahren) so gut wie gar nicht anfechtbar ist,  bedarf es hier einer besonders vorausschauenden Beweisantragstellung in der Hauptverhandlung, um wichtige Nichtigkeitsgründe, die zur Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde und damit zur Aufhebung des Urteils I. Instanz führen können, überhaupt erst zu ermöglichen! Gerade hier ist die forensische, aber auch zwischenmenschliche Erfahrung des versierten Strafverteidigers „Gold“ wert.

 

Praxisbeispiele, Tipps & Learnings aus der Praxis

Vorladung als Beschuldigter wegen Betrugsverdachts

Kurze Fallbeschreibung
„Ein Mandant erhielt überraschend eine Ladung zur Einvernahme als Beschuldigter wegen eines angeblichen Betrugsdelikts. Die Unsicherheit war groß, da er nicht wusste, welche Rechte ihm zustehen und wie er sich verhalten sollte.“

Juristische Einordnung
„Gerade im Ermittlungsverfahren werden die Weichen für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens gestellt. Aussagen haben ganz erhebliche Auswirkungen auf die spätere Beweiswürdigung.“ 

Die „Überführungstechnik“ der Strafverfolgungsbehörden und auch der Gerichte bedient sich hauptsächlich der Methode, Widersprüche in den Akten, respektive den Aussagen der Beschuldigten und Zeugen aufzuzeigen und diese dann dem Beschuldigten „vorzuhalten“, häufig verbunden mit der Frage, wie er sich das erklären kann oder, wenn es schlimm läuft,  ob er vor der Polizei gelogen hat oder jetzt in der Hauptverhandlung lüge. Kommt es zu so einem Szenario, ist meist schon eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt. So etwas kann im Vorfeld ganz leicht verhindert werden, indem einfach so lange gar keine Aussage gemacht wird, bis der Rat eines professionellen Strafverteidigers eingeholt wurde.

Tipp oder Learning
„Ich empfehle unbedingt,  v o r  einer Aussage   i m m e r   durch den Strafverteidiger Akteneinsicht nehmen und die individuelle Situation eingehend prüfen zu lassen. 

Nicht jede Vorladung bedeutet automatisch eine Verurteilung, aber jede Aussage muss gut vorbereitet sein. 

Allenfalls kann statt der Beschuldigteneinvernahme im Einzelfall auch eine schriftliche Stellungnahme angezeigt sein (Zwischenlösung), die aber in Abstimmung mit dem versierten Strafverteidiger erstellt und von diesem „freigegeben“ worden sein sollte. Das empfiehlt sich besonders beim Vorwurf von Sexualdelikten, weil die polizeiliche Fragestellung in solchen Bereichen subjektiv häufig als „tendenziös“ empfunden wird und bei einer schriftlichen Stellungnahme der Beschuldigte seine Aussage selbstreguliert trifft, und zwar ohne dass er sofort mit Vorwürfen oder sog. „Vorhalten“ konfrontiert werden konnte.  

Das A und O des Beschuldigten, und als solcher kann jedermann einmal betroffen sein, ist das Recht zu Schweigen (also das Schweige- oder Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten). Dieses gilt im gesamten Verfahren und ist gerade am Anfang eines Ermittlungsverfahrens das allerwichtigste Recht des Beschuldigten. Ein Verzicht darauf darf keinesfalls leichtfertig erfolgen und mag bestens überlegt sein!

In meiner beruflichen Praxis habe ich immer wieder feststellen müssen, dass sich unvertretene Beschuldigte, besonders wenn sie von der Polizei festgenommen wurden (also in den ersten Zügen eines Strafverfahrens), um „Kopf und Kragen“ geredet haben, weil ihnen subjektiv suggeriert wurde, sie würden dann vielleicht vom Staatsanwalt auf freien Fuß gesetzt oder weil sie einfach irgendetwas dahergesagt haben, nur um einer drohenden Untersuchungshaft zu entgehen, verteidigungstechnisch ein totales Fiasko. Vermeiden Sie diesen Fehler unter allen Umständen! Holen Sie sich Rat vom Strafverteidiger ein. Sich auf den rechtlichen Rat von Polizisten zu verlassen, die in der Regel freundlich sind, wenn Kooperationsbereitschaft besteht, ist keine gute Idee. 

Hausdurchsuchung im privaten Wohnbereich

Kurze Fallbeschreibung
„Ein Mandant wurde frühmorgens mit einer Hausdurchsuchung konfrontiert. Die Situation war emotional belastend und von großer Unsicherheit geprägt.“

Juristische Einordnung
„Hausdurchsuchungen stellen einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre dar. Betroffene verfügen dennoch über gesetzlich geschützte Rechte, die während der Maßnahme beachtet werden müssen.“

Tipp oder Learning
„Ich rate dazu, Ruhe zu bewahren, keine unüberlegten Aussagen zu machen und möglichst früh rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Eine strukturierte rechtliche Begleitung kann helfen, Fehler in dieser Ausnahmesituation zu vermeiden.“

 

Arbeitsweise – Ablauf für neue Mandant:innen

Erstgespräch & Zieldefinition
Zu Beginn analysiert Dr. Adolph Platzgummer die persönliche Situation, den aktuellen Verfahrensstand sowie die individuellen Ziele der Mandant:innen. Dabei werden die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen erfasst.

Dokumentenprüfung
Anschließend erfolgt die Prüfung relevanter Unterlagen wie Vorladungen, Strafanzeigen, behördlicher Schreiben, Ermittlungsakten oder gerichtlicher Dokumente.

Rechtliche Einschätzung
Auf Basis der vorhandenen Informationen erläutert er die rechtliche Ausgangslage, mögliche Risiken und Handlungsoptionen nach geltendem österreichischem Strafrecht.

Strategieentwicklung
Gemeinsam mit den Mandant:innen entwickelt er eine individuelle Verteidigungs- oder Vorgehensstrategie. Je nach Situation stehen außergerichtliche Lösungen, Stellungnahmen gegenüber Behörden oder die gerichtliche Vertretung im Fokus.

Umsetzung & Absicherung
Die vereinbarte Strategie wird konsequent umgesetzt. Während des gesamten Verfahrens begleitet Dr. Adolph Platzgummer seine Mandant:innen, vertritt deren Interessen und sorgt für eine rechtlich fundierte Wahrung ihrer Rechte.

 

Die Privatperson – Ausgleich und Werte

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit legt Dr. Adolph Platzgummer großen Wert auf Verlässlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und eine sorgfältige Arbeitsweise. Der Umgang mit komplexen rechtlichen Fragestellungen erfordert nicht nur fachliche Präzision, sondern auch ein hohes Maß an persönlichem Engagement.

Als Ausgleich zum Berufsalltag dienen ihm – beispielsweise – Schach, Musizieren (für die andere Hirnhälfte), Reisen und Bergsport.

Experten-Zitat:

„Im Strafrecht ist die rechtliche Bewertung eines Vorwurfs nicht vorentscheidend, sondern vielmehr der richtige Umgang mit der Situation von Beginn an. Hier werden die Weichen gestellt. Eine frühzeitige und fundierte rechtliche Beratung ist für den weiteren Verlauf eines Verfahrens von entscheidender Bedeutung und - diese Erfahrung mussten viele machen - schont zudem ganz gewaltig das Nervenkostüm.“

FAQ – Häufige Fragen

Muss ich bei einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter aussagen?

Nein. Beschuldigte haben in Österreich grundsätzlich das Recht zu schweigen. Ob und wann eine Aussage sinnvoll ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Idealerweise bereits bei einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder sobald bekannt wird, dass gegen Sie ermittelt wird. Frühzeitige rechtliche Beratung kann entscheidend sein.

Nach einer Anzeige prüft die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt und kann Ermittlungen einleiten. Dies bedeutet noch nicht, dass es zu einer Anklage oder Verurteilung kommt.

Ja. Wenn kein ausreichender Tatverdacht vorliegt oder gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Verfahren eingestellt werden. 

Selbst noch wenn ein Strafverfahren zu einer Anklage (Strafantrag) und einer Hauptverhandlung vor Gericht geführt hat, kann u.U. dann, wenn der Sachverhalt hinreichend geklärt ist und der Beschuldigte zur „Übernahme der Verantwortung“ bereit ist, im Einzelfall eine Einstellung des Verfahrens durch Diversion erwirkt werden.

Als Beschuldigter gilt eine Person während des Ermittlungsverfahrens. Mit Einbringung einer Anklage (Strafantrag) vor Gericht wird sie zum Angeklagten.

Betroffene sollten Ruhe bewahren, die Maßnahmen dokumentieren lassen und möglichst rasch rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Unüberlegte Aussagen sollten vermieden werden. Am besten kooperieren und gar nichts sagen. 

Je nach Delikt kommen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder andere strafrechtliche Maßnahmen (Unterbringung in therapeutischem Zentrum) in Betracht. Die Strafen können auch miteinander kombiniert werden (.Geld- und Freiheitsstrafe) und zudem bedingt (Bewährung) oder unbedingt oder auch nur teilweise bedingt verhängt werden. Das konkrete Strafmaß hängt stets von den Umständen des Einzelfalls und von der Persönlichkeit des Verurteilten ab.

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Legaltalent.at Redaktion

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