Über 1.000 Fälle Familienrecht: Rechtsanwalt Dr. Peter Wagner im Portrait

Dr. Peter Wagner 1150 Wien1
Copyright © Dr. Peter Wagner

Vorstellung der Person

Dr. Peter Wagner ist Rechtsanwalt in 1150 Wien und auf Familienrecht spezialisiert. Mandant:innen wenden sich an ihn insbesondere bei rechtlichen Fragestellungen rund um Scheidung, Obsorge, Unterhalt sowie Vermögensaufteilung im familiären Kontext. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Wien (Österreich) begleitet er Privatpersonen und Familien in sensiblen Lebenssituationen, in denen rechtliche Klarheit und persönliche Stabilität gleichermaßen gefragt sind. In seiner Kanzlei zeigt sich häufig, dass familienrechtliche Konflikte nicht nur juristische, sondern auch emotionale und zwischenmenschliche Herausforderungen darstellen.

Dr. Peter Wagner ist seit 28 Jahren als Rechtsanwalt tätig und hat bereits über 1.000 Fälle im Bereich Familienrecht begleitet. Seine Tätigkeit umfasst sowohl die außergerichtliche Beratung und Gestaltung familienrechtlicher Vereinbarungen als auch die Vertretung vor Gericht. Er berät insbesondere bei einvernehmlichen und strittigen Scheidungen, Unterhaltsfragen sowie Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen. Dabei legt er Wert auf eine strukturierte, lösungsorientierte Vorgehensweise und eine klare rechtliche Einschätzung für seine Mandant:innen.

 

Ausbildung & Werdegang

  • ab 1980: Rechtswissenschaften an der Universität Wien
  • 1989: Gerichtsjahr und Tätigkeit bei einem Anwalt in familienrechtlichen Angelegenheiten
  • 1997: Eröffnung der Kanzlei Dr. Peter Wagner in der Wollzeile im 1. Bezirk
  • 2016: Umzug der Anwaltskanzlei in die Hütteldorfer Straße 35/5 1150 Wien.

 

Erfahrung, Spezialisierung & Schwerpunkte

  • Betreuung von über 1.000 Fällen im Familienrecht
  • Beratung bei Scheidungen (einvernehmlich und strittig)
  • Vertretung in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren
  • Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen (Ehegatten- und Kindesunterhalt)
  • Vermögensaufteilung und Regelung der ehelichen Ersparnisse
  • Erstellung und Prüfung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Strategische Begleitung bei familienrechtlichen Konflikten
  • Außergerichtliche Konfliktlösung und Verhandlungsführung
  • Prozessvertretung vor österreichischen Gerichten


In seiner anwaltlichen Tätigkeit beschäftigt sich Dr. Peter Wagner insbesondere mit der umfassenden rechtlichen Begleitung von Mandant:innen in familiären Umbruchsituationen. Dabei verbindet er juristische Expertise mit einem sensiblen Verständnis für die persönliche Situation seiner Klient:innen.


Mitgliedschaften, Ausbildungen

  • Rechtsanwaltskammer Wien
  • JURISTENVERBAND Österreichischer Juristenverein–Konzipientenverband

 

Warum sie sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat

Dr. Peter Wagner hat sich bewusst auf Familienrecht spezialisiert, da dieses Rechtsgebiet besonders nah an den Lebensrealitäten der Menschen liegt. Konflikte innerhalb der Familie betreffen häufig existenzielle Fragen wie finanzielle Sicherheit, das Wohl von Kindern und die persönliche Zukunft. Gerade in diesen Situationen ist eine fundierte rechtliche Beratung entscheidend, um faire und nachhaltige Lösungen zu schaffen.

Seine Motivation liegt darin, Mandant:innen durch schwierige Lebensphasen zu begleiten und ihnen Orientierung zu geben. Familienrecht erfordert nicht nur juristische Präzision, sondern auch Verantwortungsbewusstsein, Empathie und die Fähigkeit, komplexe Konflikte strukturiert zu lösen. Diese Kombination macht das Rechtsgebiet für ihn besonders anspruchsvoll und zugleich erfüllend.

 

Praxisbeispiele, Tipps & Learnings aus der Praxis

 

Scheidung mit einvernehmlicher Regelung

In einem Fall begleite ich ein Ehepaar, das sich einvernehmlich trennen möchte. Beide Parteien sind grundsätzlich kompromissbereit, haben jedoch unterschiedliche Vorstellungen zur Vermögensaufteilung. Juristisch ist entscheidend, eine rechtssichere Scheidungsfolgenvereinbarung zu erstellen, die alle relevanten Punkte abdeckt.

Mein Tipp: „Auch bei einvernehmlichen Scheidungen sollten alle Vereinbarungen juristisch geprüft werden, um spätere Konflikte zu vermeiden.“

Obsorgestreit nach Trennung

Ich vertrete einen Elternteil in einem Obsorgeverfahren, bei dem Uneinigkeit über den Lebensmittelpunkt des Kindes besteht.

Rechtlich steht das Kindeswohl im Mittelpunkt, wobei das Gericht verschiedene Faktoren wie Bindung, Stabilität und Erziehungsfähigkeit prüft.

Mein Learning: „In Obsorgeverfahren ist es entscheidend, den Fokus konsequent auf das Kindeswohl zu legen und emotionale Konflikte nicht in den Vordergrund zu stellen.“

Unterhaltsfestsetzung für minderjährige Kinder

Ich unterstütze eine Mandantin bei der Bemessung des monatlichen Kindesunterhalts. Die Schwierigkeit liegt hier oft in der korrekten Ermittlung der Bemessungsgrundlage, insbesondere wenn Sonderzahlungen oder Überstunden zu berücksichtigen sind.

Rechtlich orientiert sich die Höhe an der sogenannten „Prozentwertmethode“, wobei die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gegen den Bedarf des Kindes abgewogen wird.

Mein Tipp: „Achten Sie darauf, dass das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten richtig und vollständig bemessen wird (zu berücksichtigen ist beispielsweise auch der Privatanteil eines Dienstwagens). Bei Selbständigen ist auf einen ausreichenden Berechnungszeitraum (in der Regel drei Jahre) zur Bemessung des relevanten Durchschnittseinkommens zu achten“

Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens

In diesem Fall geht es um die Auseinandersetzung über eine während der Ehe erworbene Immobilie. Während diese ein Partner behalten möchte, fordert der andere eine entsprechende Ausgleichszahlung.

Juristisch ist entscheidend, welche Vermögenswerte in die Aufrechnungsmasse fallen und welche als eingebrachtes Gut oder Erbschaft unberücksichtigt bleiben. Einen besonderen Status genießt wiederum die Ehewohnung. Sie ist auch dann bei der Aufteilung zu berücksichtigen, wenn sie von einem Ehepartner in die Ehe eingebracht wurde und der andere zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses angewiesen ist.

Mein Learning: „Eine frühzeitige Bewertung durch Sachverständige kann eine objektive Verhandlungsgrundlage schaffen und verhindert, dass emotionale Wertvorstellungen den Prozess blockieren.“

Durchsetzung des Kontaktrechts

Ich berate eine Mutter, deren Ex-Partner und Vater des gemeinsamen Kindes das vereinbarte Kontaktrecht unregelmäßig wahrnimmt, was wiederum zu Unruhe im Alltag des Kindes führt.

Juristisch betrachtet hat das Kind ein Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen, wobei die Kontinuität und Verlässlichkeit wesentliche Aspekte des Kindeswohls darstellen.

Mein Tipp: „Detaillierte Besuchspläne sollten im Einvernehmen gefunden und schriftlich fixiert werden. Sollten die Unregelmäßigkeiten des kontaktpflichtigen Elternteils dem Kindeswohl zuwiderlaufen, so wäre im äußersten Fall eine gerichtliche Regelung zu beantragen.“

 

Arbeitsweise – Ablauf für neue Mandant:innen

 Dr. Peter Wagner verfolgt eine klar strukturierte und transparente Arbeitsweise:

  • Erstgespräch & Zieldefinition – Klärung der persönlichen Situation und der individuellen Ziele der Mandant:innen
  • Dokumentenprüfung – Analyse relevanter Unterlagen wie Vereinbarungen, Urkunden oder finanzielle Dokumentation
  • Rechtliche Einschätzung – Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten und Risiken nach österreichischem Familienrecht
  • Strategieentwicklung – Erarbeitung einer maßgeschneiderten Lösung, sei es außergerichtlich oder im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens
  • Umsetzung & Absicherung – Begleitung bei der Umsetzung der gewählten Strategie und Sicherstellung einer nachhaltigen, rechtssicheren Regelung

 

Die Privatperson – Ausgleich und Werte

Als Rechtsanwalt im Familienrecht ist Dr. Peter Wagner täglich mit komplexen und emotional herausfordernden Situationen konfrontiert. Ein strukturierter Ausgleich zum Berufsalltag ist daher von großer Bedeutung. Werte wie Verlässlichkeit, Diskretion und Verantwortungsbewusstsein prägen sowohl seine berufliche als auch seine persönliche Haltung.

In seiner Freizeit legt er Wert auf Aktivitäten, die ihm ermöglichen, Abstand zum Berufsalltag zu gewinnen und neue Energie zu schöpfen. Dieser Ausgleich unterstützt ihn dabei, auch in anspruchsvollen Mandaten fokussiert und lösungsorientiert zu arbeiten.

Experten-Zitat:

„Im Familienrecht zeigt sich immer wieder, dass klare, frühzeitige Regelungen nicht nur rechtliche Sicherheit schaffen, sondern auch langfristige Konflikte innerhalb der Familie vermeiden können.“

FAQ – Häufige Fragen

Wie läuft eine Scheidung in Österreich ab?

In Österreich kann eine Scheidung einvernehmlich oder strittig erfolgen. Bei der einvernehmlichen Scheidung müssen sich beide Ehepartner über alle wesentlichen Folgen (Unterhalt, Obsorge, Vermögen) einigen. Bei Uneinigkeit entscheidet das Gericht im Rahmen eines strittigen Verfahrens.

Die Obsorge umfasst die Pflege, Erziehung und die gesetzliche Vertretung eines Kindes. In Österreich bleibt die Obsorge häufig auch nach einer Trennung grundsätzlich bei beiden Elternteilen (gemeinsame Obsorge), sofern das Kindeswohl nicht gefährdet ist.

Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, dem Alter des Kindes und allfälligen weiteren Sorgepflichten. Es gelten in Österreich bestimmte Prozentsätze, die als Orientierung dienen.

Bei der einvernehmlichen Scheidung einigen sich die Ehepartner auf alle Scheidungsfolgen. Bei der strittigen Scheidung erfolgt vorerst nur die Scheidung und die Klärung der Frage, wen ein Verschulden daran trifft, während die Klärung der Scheidungsfolgen einem nachfolgenden Aufteilungsverfahren vorbehalten ist. Mangels Einigung werden offene Fragen durch das Gericht entschieden, was in der Regel zeit- und kostenintensiver ist.

Die Nutzung der ehelichen Wohnung wird im Rahmen der Scheidungsfolgen geregelt. Dabei spielen Faktoren wie Eigentumsverhältnisse, Bedürfnisse der Kinder und wirtschaftliche Verhältnisse eine Rolle.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt, zum Beispiel wenn ein Partner wirtschaftlich schlechter gestellt ist oder Kinder betreut.

Die Dauer hängt stark vom Einzelfall ab. Einvernehmliche Scheidungen können relativ rasch abgeschlossen werden, während strittige Verfahren mehrere Monate oder länger dauern können.

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Legaltalent.at Redaktion

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