Wenn Vermögensübertragungen später zum Konflikt werden – Einblicke aus der Praxis von Anwältin für Erbrecht Mag. Gerlinde Murko

Rechtsanwältin Mag. Gerline Murko-Modre
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Vorstellung der Person

Mag. Gerlinde Murko ist Rechtsanwältin in 9020 Klagenfurt und berät Mandant:innen schwerpunktmäßig im Erbrecht. In ihrer anwaltlichen Praxis begleitet sie Privatpersonen, Familien sowie Unternehmer bei rechtlichen Fragestellungen rund um Nachlassregelungen, Pflichtteilsansprüche und die rechtliche Gestaltung der Vermögensnachfolge. Mandant:innen wenden sich insbesondere an sie, wenn es um die Erstellung oder Prüfung von Testamenten, Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, Konflikte innerhalb von Erbengemeinschaften oder die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche geht.

Als Rechtsanwältin für Erbrecht in Klagenfurt (Österreich) unterstützt Mag. Gerlinde Murko Mandant:innen in sensiblen Situationen, in denen rechtliche, wirtschaftliche und familiäre Aspekte eng miteinander verbunden sind. In ihrer Kanzlei zeigt sich häufig, dass erbrechtliche Themen nicht nur juristische Fragestellungen betreffen, sondern auch emotionale und familiäre Konflikte zu lösen sind.

Mag. Gerlinde Murko ist seit knapp 20 Jahren als Rechtsanwältin tätig und hat bereits hundert Fälle im Bereich Erbrecht begleitet. Ihre Tätigkeit umfasst sowohl die vorsorgende rechtliche Gestaltung von Testamenten und Nachlassregelungen als auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei erbrechtlichen Streitigkeiten. Am Standort Klagenfurt berät sie Mandant:innen umfassend zu Fragen der Vermögensübertragung, der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen sowie zur rechtlichen Klärung komplexer Nachlasssituationen. Durch ihre Erfahrung im österreichischen Erbrecht positioniert sie sich als Ansprechpartnerin für strategische Nachlassplanung ebenso wie für die Lösung von Konflikten innerhalb von Familien und Erbengemeinschaften.

 

Ausbildung & Werdegang

  • Sponsion an der Karl-Franzens-Universität Graz
  • Absolvierung der Gerichtspraxis in Österreich
  • Leitung der Personalabteilung der Telekom Austria in Klagenfurt
  • Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärterin in einer österreichischen Rechtsanwaltskanzlei
  • Eintragung in die Liste der Rechtsanwält:innen der Rechtsanwaltskammer für Kärnten
  • Tätigkeit als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt unter anderem im Erbrecht
  • Partnerin der Anwaltssocietät Murko-Bauer-Murko-Klatzer Rechtsanwälte
  • Beratung und Vertretung von Mandant:innen im österreichischen Zivil- und Erbrecht

 

Erfahrung, Spezialisierung & Schwerpunkte

  • Bereits mehrere hundert betreute Fälle im Erbrecht
  • Beratung bei Testamentserstellung und Nachlassplanung
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Vertretung von Mandant:innen in Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten und Konflikten innerhalb von Hinterbliebenen bzw. potenziell Erbberechtigten
  • Prüfung und Auslegung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen
  • Beratung zur gesetzlichen Erbfolge im österreichischen Erbrecht inklusive Erbhöferecht
  • Begleitung in Verlassenschaftsverfahren
  • Strategische Beratung zur Vermögensnachfolge und Nachlassgestaltung
  • Unterstützung bei der außergerichtlichen Konfliktlösung zwischen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Legataren
  • Prozessvertretung vor Gericht in erbrechtlichen Streitfällen


In ihrer anwaltlichen Tätigkeit beschäftigt sich Mag. Gerlinde Murko insbesondere mit der rechtlichen Strukturierung von Nachlasssituationen, der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche sowie der präventiven Gestaltung von Vermögensübertragungen.

 

Mitgliedschaften, Ausbildungen

  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer Kärnten
  • Mitglied bei Rotary
  • Teilnahme an juristischen Fachveranstaltungen und Fortbildungen im Zivil- und Erbrecht
  • Ausbildung zur Collaborative Lawyer

 

Warum sie sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat

Das Erbrecht gehört zu jenen Rechtsgebieten, in denen juristische Fragen oft eng mit persönlichen und familiären Lebenssituationen verbunden sind. Mag. Gerlinde Murko beschäftigt sich mit der nötigen Sensibilität und Erfahrung regelmäßig mit Fällen, in denen Vermögensfragen, familiäre Beziehungen und rechtliche Rahmenbedingungen zusammenkommen.

Die Spezialisierung auf das Erbrecht ermöglicht es ihr, Mandant:innen sowohl präventiv bei der Gestaltung von Nachlassregelungen zu unterstützen als auch in konflikthaften Situationen rechtliche Klarheit zu schaffen. Gerade bei der Planung von Testamenten oder der Regelung von Pflichtteilsansprüchen zeigt sich häufig, wie wichtig eine frühzeitige rechtliche Beratung ist, um spätere Konflikte innerhalb von Familien zu vermeiden.

Als Rechtsanwältin im Erbrecht sieht sie ihre Aufgabe daher nicht nur in der rechtlichen Vertretung, sondern auch darin, Mandant:innen dabei zu unterstützen, nachhaltige und rechtssichere Lösungen für die Weitergabe von Vermögen und Verantwortung innerhalb der Familie zu entwickeln.

 

Praxisbeispiele, Tipps & Learnings aus der Praxis

Streit unter Geschwistern nach dem Todesfall der Eltern

In meiner Praxis erlebe ich häufig, dass Geschwister nach dem Tod eines Elternteils unterschiedliche Vorstellungen darüber haben, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. In einem konkreten Fall kam es zu einem Konflikt, weil ein wirksames Testament existierte, dessen Auslegung zwischen den Beteiligten umstritten war.

Juristisch entscheidend war die genaue Auslegung der letztwilligen Verfügung aufgrund des Willens des Erblassers sowie die Klärung, welche Vermögenswerte tatsächlich Teil des Nachlasses waren. Durch eine strukturierte rechtliche Analyse und mehrere außergerichtliche Gespräche konnte schließlich eine Lösung gefunden werden, die für alle Beteiligten akzeptabel war.

Im Verlassenschaftsverfahren konnte ein Erb- und Pflichteilsübereinkommen, welches vorher ausverhandelt worden war, protokolliert werden. Ein solches Überreinkommen hat die gleichen Rechtswirkungen wie ein gerichtlicher Vergleich bzw. ein Urteil.

Tipp: „Je klarer ein Testament formuliert ist, desto geringer ist das Risiko späterer Streitigkeiten innerhalb der Familie.“

Pflichtteilsansprüche nach Schenkungen zu Lebzeiten

Ein häufiger Konflikt entsteht, wenn Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten an einzelne Familienmitglieder übertragen wurden. Eine lebzeitige Schenkung an eines der Kinder muss jedoch ohne zeitliche Einschränkung bei der Berechnung der Pflichtteile der anderen Pflichtteilsberechtigten berücksichtigt werden.

Rechtlich ist hier der gesetzliche Auskunftsanspruch im Zusammenhang mit der sogenannten Pflichtteilsergänzung, die im österreichischen Erbrecht vorgesehen ist, wenn Vermögen kurz vor dem Todesfall verschenkt wurde.

Learning: „Viele Konflikte im Erbrecht entstehen nicht erst im Todesfall, sondern bereits durch Vermögensübertragungen zu Lebzeiten. Eine rechtliche Beratung im Vorfeld kann hier entscheidend sein.“

 

Arbeitsweise – Ablauf für neue Mandant:innen

Die Zusammenarbeit mit neuen Mandant:innen erfolgt in der Regel strukturiert und schrittweise:

Erstgespräch, Zieldefinition & Honorarvereinbarung – Zunächst wird die persönliche Situation der Mandant:innen besprochen. Dabei werden familiäre, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte gemeinsam analysiert. Frau Gerlinde Murko arbeitet zu einem zu vereinbarenden Stundensatz, die Abrechnung erfolgt vierteljährlich.

Dokumentenprüfung – Bereits im Vorfeld oder anschließend erfolgt eine detaillierte Prüfung vorhandener Unterlagen, etwa von Testamenten, Verträgen oder relevanten Vermögensdokumenten sowie eine Rechts- und Judikaturrecherche zu aufgeworfenen Fragstellungen-

Rechtliche Einschätzung – Auf Basis der vorliegenden Informationen erläutert Mag. Gerlinde Murko die rechtliche Situation nach österreichischem Erbrecht unter Zugrundelegung der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung und zeigt mögliche Handlungsoptionen auf.

Strategieentwicklung – Gemeinsam mit den Mandant:innen wird eine geeignete Strategie entwickelt, die entweder auf eine außergerichtliche Lösung oder – wenn erforderlich – auf eine gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen abzielt.

Umsetzung & Absicherung – Ziel ist eine nachhaltige und rechtssichere Lösung, die Konflikte möglichst vermeidet und klare rechtliche Verhältnisse schafft.

 

Die Privatperson – Ausgleich und Werte

Die Tätigkeit als Rechtsanwältin im Erbrecht erfordert neben juristischer Präzision auch ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein. Mag. Gerlinde Murko legt in ihrer Arbeit daher großen Wert auf eine sorgfältige Analyse von Sachverhalten sowie auf eine klare und verständliche Kommunikation mit ihren Mandant:innen.

Frau Gerlinde Murko ist Rotarierin. Als Teil dieses weltweiten Netzwerkes ist ihre private und berufliche Tätigkeit von Werten wie Ehrlichkeit, Integrität und Solidarität geprägt. Sie versucht, durch ihr soziales Engagement dazu beizutragen, die Welt ein kleines Stück besser zu machen.

Experten-Zitat:

„Im Erbrecht zeigt sich immer wieder, dass klare und rechtssichere Regelungen zu Lebzeiten entscheidend sind, um Konflikte zwischen Angehörigen zu vermeiden und eine eindeutige Umsetzung des eigenen letzten Willens abzusichern.“

FAQ – Häufige Fragen

Muss ein Testament in Österreich notariell errichtet werden?

Nein. Ein Testament kann in Österreich grundsätzlich auch eigenhändig erstellt werden. Es muss jedoch vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Alternativ kann ein Testament auch vor einem Notar oder Rechtsanwalt errichtet werden, was zusätzliche Rechtssicherheit bietet. Wesentlich ist die Registrierung der Tatsache, dass ein Testament errichtet wurde im Testamentsregister, damit ist sichergestellt, dass das Testament auch gefunden wird.

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass für bestimmte nahe Angehörige, nämlich Kinder und Ehepartner. Auch wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden, können sie einen Pflichtteilsanspruch geltend machen.

Wenn kein Testament existiert, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dabei wird der Nachlass nach einer festgelegten Reihenfolge auf nahe Angehörige wie Ehepartner, Kinder oder weitere Verwandte verteilt.

Pflichtteilsansprüche verjähren im österreichischen Recht grundsätzlich nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem die berechtigte Person von ihrem Anspruch Kenntnis erlangt hat.

Kommt es zu Konflikten innerhalb der Hinterbliebenen des Erblassers, sollte versucht werden, diese zunächst außergerichtlich zu lösen. Wenn keine Einigung im Verlassenschaftsverfahren möglich ist, kann eine gerichtliche Klärung notwendig werden.

Das Verlassenschaftsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das nach dem Todesfall einer Person durchgeführt wird. Dabei wird festgestellt, wer Erbe ist und wie der Nachlass rechtlich aufgeteilt wird. In Österreich wird dieses Verfahren in der Regel von einem Gerichtskommissär (Notar) durchgeführt.

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Legaltalent.at Redaktion

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