Vorstellung der Person
DDr. Hubert Niedermayr ist Rechtsanwalt in 4400 Steyr (Kanzlei am Stadtplatz 46) und auf Arzthaftungsrecht spezialisiert. Er vertritt Patient:innen nach ärztlichen Behandlungsfehlern, Aufklärungsfehlern, medizinischen Kunstfehlern und fehlerhaften Eingriffen – und setzt ihre Schadenersatz- und Schmerzengeldansprüche außergerichtlich und vor Gericht durch.
Was ihn auszeichnet: Er verbindet 20 Jahre Prozesserfahrung mit einem wissenschaftlichen Fundament an der Schnittstelle von Recht, Medizin, Psychologie und medizinischer Ethik. Er versteht die medizinischen Abläufe, die hinter einem Haftungsfall stehen – und die Menschen, die nach einem Behandlungsfehler mit gesundheitlichen, finanziellen und seelischen Folgen leben müssen. Als gefragter Rechtsexperte in ORF, Puls4 und ATV sowie als Autor von sieben Büchern erklärt er komplexe Rechtsfragen so, dass Betroffene sie verstehen.
Als Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht in Steyr hat er bereits hunderte Fälle im Arzthaftungsrecht begleitet.
Ausbildung & Werdegang
Ich bin nicht nur juristisch versiert. Ich habe die Studien der Rechtswissenschaften (Magisterium und Doktorat), des General Management (Master of Business Administration) und der Kulturwissenschaften (Bachelor of Arts) sowie den Master aus Philosophie (Ethik, Logik, Handlungstheorie) abgeschlossen. Das Masterstudium MA Geschichtswissenschaften (Schwerpunkte: „langes“ 19. Jahrhundert, Zeitgeschichte) ist weit fortgeschritten.
An der Universität Innsbruck studiere ich Doktorat Philosophie (mit dem Schwerpunkt medizinische Ethik). Dort nehme ich auch am Doktoratskolleg Medizinrecht und Gesundheitswesen teil, das eine hochspezialisierte Ausbildung an der Schnittstelle Recht und Medizin auf internationalem Topniveau bietet.
Desweiteren habe ich das Studium der Psychologie (BSc, MSc), 2022 bis 2026 absolviert.
Erfahrung, Spezialisierung & Schwerpunkte
DDr. Niedermayr bearbeitet haftungsrechtliche Fragen im medizinischen Bereich mit langjähriger Prozesserfahrung, wissenschaftlicher Auseinandersetzung mit medizinischer Ethik und einem Blick für das, was Betroffene nach einem Behandlungsfehler wirklich brauchen: Klarheit, Verlässlichkeit und konsequente Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Zu seinen wesentlichen Tätigkeitsbereichen zählen:
- Berufserfahrung: 20 Jahre anwaltliche Praxis mit umfassender Prozesserfahrung vor Gericht.
- Betreute Fälle: Hunderte Fälle im Arzthaftungsrecht begleitet.
- Ärztliche Behandlungsfehler: Prüfung möglicher Sorgfaltspflichtverletzungen bei Behandlungen und Operationen.
- Aufklärungsfehler: Beurteilung unzureichender Risikoaufklärung und fehlender wirksamer Einwilligung.
- Schadenersatz und Schmerzengeld: Durchsetzung von Ansprüchen nach fehlerhaften medizinischen Eingriffen.
- Krankenhaushaftung: Prüfung von Haftungsansprüchen gegen Krankenanstalten und medizinische Einrichtungen.
- Medizinische Gutachten: Rechtliche Bewertung von Sachverständigengutachten, die in Haftungsverfahren oft entscheidend sind – einschließlich der Haftung von Sachverständigen für falsche Gutachten.
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung: Verhandlungen mit Haftpflichtversicherungen und konsequente Durchsetzung berechtigter Ansprüche vor Gericht.
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Oberösterreich
Warum er/sie sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat
Arzthaftungsrecht ist für DDr. Niedermayr der Punkt, an dem Recht, Medizin und menschliche Existenz aufeinandertreffen. Dieses Interesse hat er wissenschaftlich vertieft: durch die Beschäftigung mit medizinischer Ethik und durch sein PhD-Studium Medizinrecht und Gesundheitswesen an Universität und Medizinuniversität Innsbruck. Sein Studium der Psychologie (BSc, MSc) ergänzt diese Ausrichtung entscheidend, denn:
Nach einem möglichen Behandlungsfehler stehen Betroffene vor gesundheitlichen, finanziellen und rechtlichen Belastungen zugleich. Ein Verfahren in diesem Rechtsgebiet erfordert deshalb juristische Präzision, Verständnis für medizinische Abläufe und Einfühlungsvermögen. DDr. Niedermayr prüft jeden Sachverhalt sorgfältig, spricht Klartext über Chancen und Risiken und wahrt die Interessen seiner Mandant:innen konsequent.
Praxisbeispiele, Tipps & Learnings aus der Praxis
Beispiel 1: Gesundheitsschaden nach einer Operation
Fallbeschreibung: „Nach einem operativen Eingriff treten schwerwiegende Komplikationen auf. Es besteht der Verdacht auf einen Behandlungsfehler.“
Juristische Einordnung: „Nicht jede Komplikation begründet eine Haftung. Entscheidend ist, ob eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt und ob diese den Schaden verursacht hat. Genau diese Frage klärt eine fundierte rechtliche und medizinische Prüfung.“
Tipp: „Fordern Sie rasch sämtliche Behandlungsunterlagen an und lassen Sie den Sachverhalt frühzeitig rechtlich prüfen. Je früher, desto besser lässt sich der Verlauf rekonstruieren.“
Beispiel 2: Unzureichende ärztliche Aufklärung
Fallbeschreibung: „Ein Patient erleidet nach einem Eingriff gesundheitliche Schäden und wurde zuvor nicht ausreichend über wesentliche Risiken informiert.“
Juristische Einordnung: „Eine unzureichende Risikoaufklärung kann zur Haftung führen, wenn keine wirksame Einwilligung in den Eingriff vorlag.“
Tipp: „Bewahren Sie Aufklärungsunterlagen, Einwilligungserklärungen und Gesprächsnotizen sorgfältig auf. Sie sind oft das wichtigste Beweismittel.“
Arbeitsweise – Ablauf für neue Mandant:innen
- Erstgespräch & Zieldefinition: DDr. Niedermayr klärt den medizinischen Sachverhalt und Ihr Anliegen: Was ist geschehen, was möchten Sie erreichen?
- Dokumentenprüfung: Er analysiert Behandlungsunterlagen, Arztbriefe und medizinische Gutachten.
- Rechtliche Einschätzung: Er bewertet mögliche Haftungsansprüche sowie Chancen und Risiken – ehrlich und nachvollziehbar.
- Strategieentwicklung: Er entwickelt die passende Vorgehensweise für die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung.
- Umsetzung & Absicherung: Er begleitet Sie bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und vertritt Ihre Interessen konsequent.
Die Privatperson – Ausgleich und Werte
Über das Recht hinaus gilt DDr. Niedermayrs Interesse der Psychologie, Philosophie, Ethik sowie der Kultur- und Geschichtswissenschaft. Diese Vielseitigkeit prägt seine Arbeit: Er betrachtet komplexe Fragen aus mehreren Perspektiven und findet dadurch Lösungen, die über das rein Juristische hinausgehen.