4050 Traun

Strafverteidigung mit Strategie: Mag. Daniel Bühringer im Porträt

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Mag. Daniel Bühringer
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Vorstellung der Person

Mag. Daniel Bühringer ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in 4050 Traun. Sein Fachgebiet ist Strafrecht. Mandant:innen wenden sich an ihn insbesondere bei strafrechtlichen Vorwürfen, Ermittlungsverfahren, Einvernahmen, Festnahmen, Untersuchungshaft und Strafverfahren vor Gericht.

Mag. Daniel Bühringer ist seit 2015 als selbständiger Rechtsanwalt tätig und verfügt damit über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Im Bereich Strafrecht hat er bereits viele Fälle begleitet. Seine Tätigkeit umfasst die frühzeitige Beratung im Ermittlungsverfahren, die Begleitung bei Einvernahmen sowie die Vertretung im gesamten Strafverfahren bis hin zur Hauptverhandlung.

Ausbildung & Werdegang

  • 2004 Reifeprüfung am Stiftsgymnasium Wilhering
  • 2009 Abschluss Diplomstudium der Rechtswissenschaften
  • 2013 Rechtsanwaltsprüfung OLG Linz
  • 2010 – 2013 Rechtsanwaltsanwärter Kanzlei Bruckmüller Zeitler Rechtsanwälte GmbH
  • 2013 – 2015 Rechtsanwaltsanwärter Kanzlei Dr. Anton Moser
  • seit 2015 Selbständiger Rechtsanwalt

Erfahrung, Spezialisierung & Schwerpunkte

  • Laufende Betreuung von Fällen im Bereich Strafrecht

  • Spezialisierung auf Strafrecht und Strafverteidigung

  • Beratung bereits im Ermittlungsverfahren

  • Begleitung bei polizeilichen Einvernahmen

  • Erarbeitung schriftlicher Stellungnahmen

  • Verteidigung und Vertretung im Strafverfahren

  • Vertretung bei gerichtlichen Hauptverhandlungen

  • Beratung und Vertretung bei Festnahme und Untersuchungshaft

  • Prüfung der erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe und der Verfahrenssituation

  • Entwicklung einer auf den jeweiligen Fall abgestimmten Verteidigungsstrategie

In seiner anwaltlichen Tätigkeit beschäftigt sich Mag. Daniel Bühringer insbesondere mit der frühzeitigen strafrechtlichen Beratung und Verteidigung. Dabei begleitet er Mandant:innen von ersten Ermittlungsmaßnahmen über das Ermittlungsverfahren bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Oberösterreich

Warum er sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat

Das Strafrecht stellt Mandant:innen häufig vor besonders weitreichende persönliche und rechtliche Herausforderungen. Ermittlungen, Einvernahmen oder eine Festnahme können erhebliche Folgen für die persönliche, berufliche und wirtschaftliche Situation haben.

Mag. Daniel Bühringer legt deshalb besonderen Wert auf eine frühzeitige rechtliche Beratung, verständliche Kommunikation und eine strukturierte Verteidigungsstrategie. Sein Tätigkeitsansatz umfasst dabei sowohl die rechtliche Analyse der erhobenen Vorwürfe als auch die sorgfältige Prüfung der jeweiligen Verfahrenssituation.

Praxisbeispiele, Tipps & Learnings aus der Praxis

Beispiel 1: Vorladung zur Einvernahme

Fallbeschreibung: Eine Person erhält eine Vorladung, weil gegen sie wegen eines möglichen Strafdelikts ermittelt wird.

Juristische Einordnung: Im Ermittlungsverfahren werden Sachverhalt und Tatverdacht aufgeklärt. Beschuldigte haben Verfahrens- und Verteidigungsrechte.

Tipp: „Ich empfehle, möglichst frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen und vor einer Einvernahme die konkrete Situation und das weitere Vorgehen zu klären. Vor einer Aussage bei der Polizei sollten Sie unbedingt Rücksprache mit einem Verteidiger halten!“

Beispiel 2: Untersuchungshaft

Fallbeschreibung: Ein Angehöriger befindet sich nach einer Festnahme in Untersuchungshaft.

Juristische Einordnung: Untersuchungshaft darf nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen durch eine Richterin oder einen Richter verhängt werden; bei der Haftverhandlung ist eine Verteidigung erforderlich.

Tipp: „In einer solchen Situation sollte die Verteidigung rasch eingebunden werden, damit die rechtlichen Möglichkeiten unmittelbar geprüft und bestmöglich augeschöpft werden können.“

Arbeitsweise – Ablauf für neue Mandant:innen

Erstgespräch & Zieldefinition: Mag. Daniel Bühringer klärt den Tatvorwurf und die persönliche Situation.

Dokumentenprüfung: Er analysiert Vorladungen, Akten und vorhandene Unterlagen.

Rechtliche Einschätzung: Die Vorwürfe und Verfahrensmöglichkeiten werden nach österreichischem Strafrecht eingeordnet.

Strategieentwicklung: Er entwickelt gemeinsam mit dem Mandanten die Strategie und weitere Vorgehensweise im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren.

Umsetzung & Absicherung: Er begleitet Mandant:innen bei Einvernahmen, Ermittlungsmaßnahmen und gegebenenfalls vor Gericht und steht bei Fragen und Unklarheiten stets zur Verfügung.

Werte

Im beruflichen Kontakt steht für Mag. Daniel Bühringer eine offene, verständliche und ehrliche Kommunikation, Verlässlichkeit und eine kosteneffiziente Leistungserbringung im Mittelpunkt.


FAQ – Häufige Fragen

Wann sollte man einen Strafverteidiger einschalten?
Eine Verteidigung kann bereits im Ermittlungsverfahren in Anspruch genommen werden. Eine frühzeitige Beratung kann dabei helfen, die erhobenen Vorwürfe und die bestehenden Verfahrensrechte zu klären und das weitere Vorgehen vorzubereiten.
Muss man als Beschuldigter bei einer Einvernahme aussagen?
Im Strafverfahren bestehen für Beschuldigte wichtige Verteidigungsrechte. Insbesondere darf ein Angeklagter sowohl bei der polizeilichen Einvernahme als auch in der Hauptverhandlung schweigen und darf nicht gezwungen werden, sich selbst zu belasten. Bei einer Einvernahme besteht außerdem das Recht, zunächst eine Verteidigerin oder einen Verteidiger zu konsultieren.
Was passiert nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens?
Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft über den weiteren Verlauf. Je nach Voraussetzungen kann das Verfahren eingestellt, eine Diversion angeboten oder Anklage erhoben werden. Mit der Anklage beginnt das gerichtliche Hauptverfahren.
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