Vorstellung der Person
Mag. Patrick Zeller LL.M. ist Rechtsanwalt in 6020 Innsbruck und auf Erb- und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Über seine Kanzlei berät er Mandant:innen in zentralen Fragen rund um die Vermögens- und Nachlassplanung sowie Vermögensübertragung. Mandant:innen wenden sich an ihn insbesondere bei Themen wie Testamentserrichtung, Pflichtteilsansprüchen, Erbstreitigkeiten, Vermächtnissen sowie der rechtssicheren Gestaltung von Nachlassregelungen. Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Innsbruck (Österreich) begleitet Mag. Patrick Zeller Privatpersonen und Familienunternehmen in rechtlich komplexen und oft emotional geprägten Situationen, wie etwa Unternehmensnachfolgen. Die Kanzlei legt ihren Fokus auf die Schnittstellen von Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht.
Mag. Patrick Zeller ist seit 4 Jahren als selbstständiger Rechtsanwalt tätig und hat zahlreiche Mandate im Bereich Erb- und Gesellschaftsrecht begleitet. Seine Tätigkeit umfasst sowohl die vorsorgende Gestaltung von Testamenten und Nachlasskonzepten als auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei erbrechtlichen Konflikten. In seiner Kanzlei zeigt sich häufig, dass Fragen rund um die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche oder Unternehmensnachfolge nicht nur juristische, sondern auch familiäre und wirtschaftliche Herausforderungen darstellen. Als Rechtsanwalt für Erbrecht und Unternehmensnachfolgen in Innsbruck in Tirol legt er besonderen Wert auf klare, rechtssichere und nachhaltige Lösungen. Durch ein professionelles Netzwerk an Steuer- und UnternehmensberaterInnen sowie MediatorInnen ist die Kanzlei in der Lage, Unternehmensnachfolgen ganzheitlich und aus einer Hand zu begleiten.
Ausbildung & Werdegang
- Wirtschaftsrecht Studium, Universität Innsbruck und Cardiff Law School, Wales (UK)
- Während des Studiums Beschäftigung in verschiedenen Kanzleien
- Gerichts- und Verwaltungspraxis
- Rechtsanwaltsanwärter bei Margreiter & Margreiter Rechtsanwälte, Hall in Tirol
- Rechtsanwaltsprüfung vor dem Oberlandesgericht Innsbruck
- Rechtsanwaltsanwärter bei der Schindler Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien
- Eintragung in die Liste der Wiener Rechtsanwälte
- 2022 selbstständiger Rechtsanwalt in ständiger Substitution der Schindler Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien
- 2023 Kanzleigründung und Regiepartner bei HECHENBERGER | MATHIS | ZELLER Rechtsanwälte, Innsbruck
- 2024Absolvierung des postgradualen LL.M.-Studiengangs „Familienunternehmen und Vermögensplanung“, Universität Wien
Erfahrung, Spezialisierung & Schwerpunkte
- Zahlreich betreute Mandate im Bereich Erbrecht und Gesellschaftsrecht
- Beratung bei der Errichtung und Gestaltung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen
- Unterstützung bei der Durchsetzung von Pflichtteils(ergänzungs)ansprüchen
- Vertretung in Erbstreitigkeiten vor Gericht und außergerichtliche Konfliktlösung
- Begleitung von Verlassenschaftsverfahren in Österreich
- Strategische Planung von Vermögensnachfolge und Nachlassstrukturierung
- Beratung zu Schenkungen zu Lebzeiten und deren Auswirkungen im Erbrecht (vorweggenommene Erbfolge)
- Unterstützung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Erbansprüchen
- Gesellschaftsrechtliche Beratung und Vertragserrichtung von der Gründung bis zur Übergabe eines Unternehmens
- Vertragliche Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall innerhalb des Unternehmens
- (erbrechtliche) Gesellschafterstreitigkeiten
Mitgliedschaften
- Tiroler Rechtsanwaltskammer
- Mitglied des Treuhandverband der Tiroler Rechtsanwaltskammer
Warum er sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat
Das Erbrecht zählt zu den sensibelsten Bereichen des Zivilrechts, da es Vermögen, Familie und persönliche Lebensentscheidungen unmittelbar miteinander verbindet. Mag. Patrick Zeller hat sich auf das Erbrecht spezialisiert, weil hier rechtliche Präzision und menschliches Verständnis gleichermaßen gefragt sind. In seiner täglichen Praxis zeigt sich, dass fehlende oder unklare Regelungen häufig zu Konflikten zwischen Angehörigen führen. Durch frühzeitige und strukturierte Beratung kann einem innerfamiliären Zerwürfnis gezielt entgegengewirkt werden.
Praxisbeispiele, Tipps & Learnings aus der Praxis
Pflichtteilsanspruch nach Enterbung
Ein Mandant wurde im Testament eines nahen Angehörigen enterbt und ging davon aus, keinerlei Ansprüche zu haben. Erst im Rahmen der rechtlichen Prüfung stellte sich heraus, dass ihm dennoch ein Pflichtteilsanspruch zusteht.
Juristisch ist die Enterbung nicht gleichbedeutend mit dem vollständigen Verlust aller Ansprüche, da der Pflichtteil gesetzlich geschützt ist.
„Ich empfehle, auch bei vermeintlicher Enterbung eine rechtliche Prüfung vorzunehmen, da Pflichtteilsansprüche häufig übersehen werden.“
Unklare Vermögensverhältnisse im Verlassenschaftsverfahren
In einem Verlassenschaftsverfahren war zunächst unklar, welche Vermögenswerte der Pflichtteilsberechnung zugrunde zu legen waren. Der Verstorbene hatte zu Lebzeiten umfangreiche Schenkungen vorgenommen, deren Zeitpunkt, Empfänger und Wert erst aufwendig rekonstruiert werden mussten.
Für die Bemessung des Pflichtteils ist nämlich nicht nur das im Todeszeitpunkt vorhandene Nachlassvermögen maßgeblich. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch frühere Schenkungen an Personen aus dem Kreis der Pflichtteilsberechtigten sowie Schenkungen an andere Personen innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Tod hinzuzurechnen. Daraus ergeben sich in der Praxis häufig komplexe Auskunfts-, Beweis- und Bewertungsfragen.
Eine sorgfältige, mitunter taggenaue Aufarbeitung der Vermögensentwicklung ist daher entscheidend, um Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche verlässlich beurteilen und durchsetzen zu können. Lebzeitige Schenkungen innerhalb der Familie sollten deshalb nachvollziehbar dokumentiert werden.
Die übersehene Pflichtteilsfalle bei der Immobilienübertragung
Ein Ehegatte überträgt die in seinem Alleineigentum stehende Immobilie unter Vorbehalt von Nutzungsrechten auf das gemeinsame Kind. Verstirbt der Übergeber, kann die Schenkung Pflichtteilsergänzungsansprüche des überlebenden Ehegatten gegenüber dem Kind auslösen. Im intakten Familiengefüge werden solche Ansprüche häufig nicht geltend gemacht – insbesondere wenn der Ehegatte testamentarisch als Alleinerbe eingesetzt und ihm das übrige Vermögen eingeantwortet wurde.
Anders liegt der Fall, wenn der überlebende Ehegatte aufgrund einer Demenzerkrankung nicht mehr entscheidungsfähig ist und vertreten werden muss: Sein Vertreter ist verpflichtet, die Pflichtteilsansprüche zu wahren, erforderlichenfalls zu sichern und gegenüber dem Kind durchzusetzen. Fehlt diesem die notwendige Liquidität, kann im schlimmsten Fall sogar die Verwertung der übertragenen Immobilie drohen.
Eine vorausschauende Nachfolgeplanung sollte dieses Risiko daher durch einen gezielten Pflichtteilsverzicht des nicht übertragenden Ehegatten ausschließen.
Arbeitsweise – Ablauf für neue Mandant:innen
Mag. Patrick Zeller verfolgt eine strukturierte und transparente Arbeitsweise, um Mandant:innen im Erbrecht effizient zu begleiten.
Im Erstgespräch erfolgt die Klärung der persönlichen Situation sowie der rechtlichen Zielsetzung. Anschließend werden relevante Dokumente wie Testamente, Verträge oder Vermögensaufstellungen geprüft.
Darauf aufbauend erfolgt eine fundierte rechtliche Einschätzung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage in Österreich (Rechtsgutachten).
Im nächsten Schritt entwickelt er eine individuelle Strategie, die sowohl außergerichtliche Lösungen als auch eine gerichtliche Durchsetzung umfassen kann.
Abschließend begleitet er die Umsetzung der gewählten Lösung und sorgt für eine nachhaltige rechtliche Absicherung, um zukünftige Konflikte möglichst zu vermeiden.